Heutige Bundesrepublik Deutschland, darüber die nach 1948 geteilten Gebiete:
• Bundesrep. Deutschl. (bis 1990),
• Berlin (West) (→ Berlin-Frage),
• DDR (Beitritt 1990) und
• Saarland (Beitritt 1957, → Saarstatut) Als Deutsche Wiedervereinigung oder Deutsche Vereinigung[1] wird der durch die friedliche Revolution in in der DDR angestoßene Prozess der Jahre 1989 und 1990, der zum Beitritt der
Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 führte, bezeichnet. Die damit vollzogene
Deutsche Einheit, die seither an jedem 3. Oktober als
Nationalfeiertag begangen wird, beendete den als Folge des
Zweiten Weltkrieges in der Ära des
Kalten Krieges vier Jahrzehnte währenden Zustand der
Deutschen Teilung.
Richtungweisend für diese Entwicklung war die
Öffnung der Berliner Mauer am 9. November 1989, die den endgültigen Zerfall des
politischen Systems der DDR bewirkte. Notwendige äußere Voraussetzung der deutschen Wiedervereinigung war das Einverständnis der vier
Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die bis dahin
völkerrechtlich noch immer die Verantwortung für
Deutschland als Ganzesinnehatten beziehungsweise beanspruchten. Durch den
Zwei-plus-Vier-Vertrag (
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) wurde der Einheit der beiden deutschen Staaten zugestimmt und dem vereinten Deutschland die volle
Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zuerkannt.
Staatsrechtlich spricht man, wie im Falle des
Saarlands 1957, von „Beitritt zum Geltungsbereich des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“, politisch und
sozioökonomisch von der Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik.