Dienstag, 5. Oktober 2010

der 3.Oktober. der Tag der Wiedervereinigung Deutschlands



Bundesrepublik Deutschland
DDR

Heutige Bundesrepublik Deutschland, darüber die nach 1948 geteilten Gebiete:
• Bundesrep. Deutschl. (bis 1990),
• Berlin (West) (→ Berlin-Frage),
• DDR (Beitritt 1990) und
• Saarland (Beitritt 1957, → Saarstatut)
Als Deutsche Wiedervereinigung oder Deutsche Vereinigung[1] wird der durch die friedliche Revolution in  in der DDR angestoßene Prozess der Jahre 1989 und 1990, der zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 führte, bezeichnet. Die damit vollzogeneDeutsche Einheit, die seither an jedem 3. Oktober als Nationalfeiertag begangen wird, beendete den als Folge des Zweiten Weltkrieges in der Ära des Kalten Krieges vier Jahrzehnte währenden Zustand derDeutschen Teilung.

Richtungweisend für diese Entwicklung war die Öffnung der Berliner Mauer am 9. November 1989, die den  endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR bewirkte. Notwendige äußere Voraussetzung der deutschen Wiedervereinigung war das Einverständnis der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die bis dahin völkerrechtlich noch immer die Verantwortung für Deutschland als Ganzesinnehatten beziehungsweise beanspruchten. Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) wurde der Einheit der beiden deutschen Staaten zugestimmt und dem vereinten Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zuerkannt. Staatsrechtlich spricht man, wie im Falle des Saarlands 1957, von „Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“, politisch undsozioökonomisch von der Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik.
Maßgebliche Zwischenstationen auf dem Weg der deutschen Wiedervereinigung waren dieVolkskammerwahl im März 1990 sowie der Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Am 20. September 1990 stimmten die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag dem Einigungsvertrag zu, am darauf folgenden Tag der Bundesrat.

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